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FÜR EINE REGIONALE SELBSTVERWALTUNG

Die von 1982 bis 1986 verabschiedeten Gesetze über die Dezentralisierung sind nicht sehr weit gegangen. Nach wie vor übt Paris den Großteil der Macht im Elsaß aus, und Frankreich bleibt das zentralisierteste Land Europas.

In Rahmen eines Statutes regionaler Autonomie verlangt UNSER LAND eine neue Verteilung der Befugnisse der Zentralregierung einerseits und der Region andererseits.

Für eine regionale gesetzgebende Gewalt

Im EIsaß soll ein regionales Parlament die Funktion der Legislative übenehmen. Seine Mitglieder sollen durch allgemeine Wahlen bestimmt werden. Für diese Wahl soll das ganze EIsaß einen Wahlkreis bilden, in dem eine Proporzwahl durchgeführt wird. Das so gewählte Parlament soll diejenigen Gesetze verabschieden, für welche die Region zuständig ist. Die Zuständigkeit soll zwischen dem Zentralstaat und der Region Elsaß folgendermaßen aufgeteilt werden:

* Um den auswärtigen Dienst, die Verteidigung und die Währung kümmert sich allein der Zentralstaat. • In der Wirtschaft, in der Sozialversorgung, auf kultureller Ebene und in der Raumgestaltung übt der Zentralstaat eine koordinierende Funkion aus. Er kann, z.B. mit der Region Elsaß allgemeine politische Verträge abschließen.

* Im Rechtswesen und in den Belangen der öffentlichen Ordnung kann der Staat Orientierungen setzen.

* Um die Gesamtheit der Bereiche, die nicht in die Zuständigkeit des Zentralstaates fallen, kümmert sich das elsässische Parlament. Zum Beispiel:

- um die Schul- und Ausbildungspolitik

- um die Kultur- und Medienpolitik

- um die regionale Raum- und Umweltpolitik

- um die regionale Wirtschafts-und Sozialpolitik

- um die Partnerschaftsbeziehungen mit anderen Gruppierungen der europäischen Gemeinschaft.

Für eine regionale Executive

Regionalparlament wählt einen Präsidenten der Region, der eine vor dem Parlament verantwortliche Regionalregierung bilden soll. Diese soll, soweit ihre Zuständigkeit reicht, die Politik der Region bestimmen.

Auch sorgt die Landesregierung für die Ausführung der regionalen Gesetze durch eine regionale Verwaltung. Weiter wird es ihre Sache sein, mit dem Zentralstaat Verträge auf wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Ebene auszuhandeln und solche, die die Raumgestaltung betreffen. Ähnliche Verträge können mit anderen Gruppen der europäischen Gemeinschaft abgeschlossen werden.

Für eine regionale Finanzverwaltung

Gemäß der neuen Zuständigkeitsverteilung soll zwischen dem Zentralstaat und der Region EIsaß eine neue Einkommensverteilung stattfinden. Die Region EIsaß wird das gesamte direkte und indirekte Steueraufkommen einnehmen.

Ein Teil wird an den Zentralstaat abgeführt für den auswärtigen Dienst die Verteidigung und die Währung. Die mit dem Zentralstaat abgeschlossenen allgemeinen politischen Vertrage werden von der Region Elsaß und dem Zentralstaat gemeinsam finanziert, wie es den im voraus ausgehandelten Quoten entspricht.

Für eine regionales beratendes Organ

Diese Versammlung soll sich zusammensetzen aus Volksvertretern, die im Rahmen der bestehenden Kreise gewählt werden, und aus Vertretern der Wirtschaft, des sozialen und kulturellen Lebens. Sie kann dem Regionalparlament Wünsche unterbreiten.

Für eine Demokratie an der Basis

Die direkte Meinungsäußerung der elsässischen Bürger wird durch Volksabstimmungen ermutigt, die im Rahmen der Gemeinden, der Kantone oder der Region organisiert werden. Die Gewählten oder eine Gruppe der Bevölkerung ergreifen dazu die Initiative. Es handelt sich darum, das starre Prinzip der repräsentativen Demokratie durch häufigen Rückgriff auf die Volksbefragung zu mäßigen.